Gibt es Restriktionen im Bereich der Angebote?

Um die bezahlte Arbeit nicht zu konkurrenzieren sollten in der Regel keine Angebote aus dem eigenen Beruf angeboten werden. Publizierte Inserate dürfen keine kommerziellen Angaben/Absichten beinhalten (z.B. Links auf Homepages/Geschäfts-Tel.-Nr. usw.) Hingegen ist es zulässig, wenn Pensionierte Leistungen erbringen, welche einen Bezug zu ihrer früheren Tätigkeit haben (z.B. kann ein pensionierter Lehrer Nachhilfeunterricht erteilen oder ein pensionierter Buchhalter kann bei Steuererklärungen behilflich sein).

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