Nein. Der erzielte „Umsatz“ kann zwar grundsätzlich als selbständiges Einkommen betrachtet werden. Davon können jedoch die Gewinnungskosten abgezogen werden, welche sich in einem Zeittauschnetz definitionsgemäss mittelfristig die Waage halten sollen.
Muss ich den Umsatz in der Steuererklärung angeben?
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