Kann eine gemeinnützige Organisation oder ein Altersheim Mitglied werden?

Ja, juristische Personen (z.B. Alters- und Pflegeheime) haben die Möglichkeit, als Kollektivmitglieder bei give&get mitzumachen. Voraussetzung dafür ist, dass sie selber nicht aktiv tauschen können, jedoch für die ihnen anvertrauten Personen Dienste von give&get-Mitgliedern beziehen möchten. Kollektivmitglieder bezahlen keinen Mitgliederbeitrag, lediglich einen einmaligen Koordinationsbeitrag von 2 Zeitgutscheinen à 1 Stunde. Sie haben die Möglichkeit, vom Verein give&get-Zeitgutscheine zum Preis von CHF 25.–/Stunde  zu erwerben. Mit diesen Zeitgutscheinen können diese Organisationen in der Folge Leistungen von give&get-Mitgliedern für Bedürftige und Benachteiligte im Sinne des give&get-Vereinszwecks beziehen.

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